Standard zur Verfügbarkeit von B&R-Produkten
A. Qualität und Verlässlichkeit
Als verlässlicher Partner von Maschinenbau-Unternehmen und Anwendern von Automatisierungs-Produkten gibt B&R den Kundenbedürfnissen oberste Priorität. Demgemäß ist sich B&R der großen Bedeutung einer langjährigen Produktverfügbarkeit bewusst. Dies spiegelt sich insbesondere in der standardisierten kundenorientierten Produktpolitik von B&R wider.
Für die von B&R produzierten Produkte werden sämtliche Komponenten sorgfältig ausgewählt. Dadurch werden nicht nur ein hoher technischer und qualitativer Standard sichergestellt, sondern auch eine maximale Zuverlässigkeit und eine lange Verfügbarkeit erreicht.
B. B&R-Life-Cycle als transparenter und planungssicherer Produktstandard
Unter „B&R-Life-Cycle“ wird der Zeitraum zwischen Markteintritt und Marktaustritt der B&R-Produkte verstanden. Im vorliegenden definierten Standard werden einerseits die verschiedenen Phasen des B&R-Life-Cycle festgelegt sowie andererseits die Rahmenbedingungen erläutert, die für den Life-Cycle von B&R-Produkten im Einzelnen gelten.
Der B&R-Life-Cycle sorgt dabei für optimale Transparenz: B&R informiert den Kunden rechtzeitig über das bevorstehende Auslaufen des Produktionsprozesses („Phase-Out“) des jeweiligen Produkts. Zudem ist der aktuelle Life-Cycle-Status jedes Produkts für den Kunden jederzeit ersichtlich (www.br-automation.com; Angebote etc.). Dank großzügiger Vorlaufzeiten und langer Fristen kann der Kunde frühzeitig entsprechende Maßnahmen für seine Planungen setzen - Die ideale Planungssicherheit wird mit alldem zur gelebten Realität.
C. Die vier Phasen des B&R-Life-Cycle
C.1. Phase-Out-Modell
Der B&R-Life-Cycle setzt sich aus vier jeweils unmittelbar aufeinander folgenden Phasen (Active, Classic, Limited, Obsolete) zusammen. Jedes B&R-Produkt durchläuft alle vier Phasen, wobei die Dauer der einzelnen Phasen je nach Produkt variieren kann.
Die folgende Grafik gibt einen grundlegenden schematischen Überblick über die einzelnen Phasen, deren Abschnitte und die daraus resultierenden Folgewirkungen bzw. Handlungsobliegenheiten des Kunden.
C.2. Merkmale und Auswirkungen der vier Phasen im Einzelnen
C.2.1. Phase „Active“
Die Phase „Active“ beginnt mit dem Markteintritt eines B&R-Produkts. Dieser liegt vor, sobald B&R die Serienfreigabe für das Produkt erteilt und dieses vorbehaltslos zum Kauf anbietet. In dieser Phase ist das Produkt grundsätzlich „in Serie“ verfügbar.
C.2.2. Phase „Classic“
B&R informiert den Kunden über den Beginn der Phase „Classic“. In der Phase „Classic“ ist das Produkt zwar weiterhin grundsätzlich „in Serie“ verfügbar, sie stellt aber den Beginn des Phase-Outs dar. Den Kunden wird empfohlen, das Produkt ab dieser Phase nicht mehr für neue Projekte zu verwenden.
Last-Time-Buy („LTB“)
Die Phase „Classic“ schließt mit dem „Last-Time-Buy“-Abschnitt („LTB“) ab. Die Dauer des LTB wird von B&R je Produkt definiert und dem Kunden vorweg bekanntgegeben. Während des LTB kann der Kunde vorab seinen Bedarf für das Produkt durch Bestellung für die Phase „Limited“ festlegen. Der Bedarf muss für jedes Jahr der Phase „Limited“ verbindlich angegeben werden. Sofern B&R die Bestellung annimmt und damit hierüber ein Auftrag zustande kommt, hat der Kunde die vereinbarten Mengen („LTB-Bedarf“) abzunehmen, ansonsten fällt eine Stornogebühr an.
C.2.3. Phase „Limited“
Die Phase „Limited“ beginnt mit dem Ende der Phase „Classic“. In der Phase „Limited“ wird ausschließlich der LTB-Bedarf geliefert („last shipment“) und das Produkt kann nicht mehr regulär bestellt werden. Sofern der Kunde in der Phase „Limited“ einen allfälligen über den LTB-Bedarf hinausgehenden Bedarf hat, wird B&R im Einzelfall ein allfälliges Lieferangebot für diesen Zusatzbedarf prüfen. Auch gänzliche oder teilweise Verschiebungen des Jahresbedarfs in ein anderes Jahr der „Limited“-Phase bedürfen der Zustimmung von B&R.
C.2.4. Phase „Obsolete“
Das Produkt ist ab dieser Phase nicht mehr verfügbar (Marktaustritt). Während der ersten drei Jahre steht der Reparatur-Service von B&R weiterhin zur Verfügung, danach ist dieser nicht mehr gewährleistet.
C.2.5. Preise für LTB-Bedarf
Die Preise für den LTB-Bedarf sind pro Lieferjahr der Phase „Limited“ gestaffelt. Das erste Lieferjahr startet mit Beginn der Phase „Limited“; jedes weitere schließt jeweils daran an. Die Preise werden dem Kunden auf Anfrage spätestens im Rahmen des LTB-Abschnitts bekannt gegeben. Es werden jene Preise verrechnet, die für den Zeitpunkt gelten, die der Kunde in seiner Bestellung für den LTB-Bedarf angegeben hat. Wenn Teile des Jahresbedarfs einvernehmlich verschoben werden, gilt der Preis des dann vereinbarten Lieferjahres.
Bezieht der Kunde B&R-Produkte als Set oder als Gerät/Konfiguration, können die einzelnen Komponenten darin einen unterschiedlichen B&R-Life-Cycle-Status aufweisen. Wechselt eine Komponente in den Life-Cycle-Status „Classic“ werden die Preise für den LTB-Bedarf für das Set bzw. das Gerät/die Konfiguration für die Lieferjahre der Phase „Limited“ festgelegt. Wechselt während der „Limited“-Phase eine weitere Komponente in den Life-Cycle-Status „Classic“, ändert sich der Set- bzw. Gerät/Konfigurations-Preis für die verbleibende Dauer der „Limited“-Phase wiederum entsprechend.
Sofern sich die Grundlagen für die Kalkulation der Preise aus nicht von B&R verschuldeten Umständen ändern - wie z.B. bei relevanten gesetzlichen Änderungen, bei Teuerungen der Rohstoffe, bei sonstigen relevanten Änderungen am Markt o.ä. - ist B&R einseitig zur angemessenen Anpassung der Preise berechtigt.
C.2.6. Stornogebühr
Sofern der jährliche LTB-Bedarf vom Kunden nicht abgerufen wird, entfällt die entsprechende Lieferverpflichtung von B&R und verbleiben die betroffenen Produkte im Eigentum von B&R. Der Kunde hat unabhängig davon an B&R für die nicht abgenommene Menge eine Stornogebühr zu leisten.
Die Stornogebühr beträgt bei Standardprodukten 70 % des vereinbarten Kundenpreises, bei kundenspezifischen Produkten 85 % des vereinbarten Kundenpreises; dies jeweils bezogen auf das relevante Lieferjahr.
Die Stornogebühr ist nach Eingang der Storno-Rechnung beim Kunden innerhalb des mit dem Kunden vereinbarten Zahlungsziels spesen- und abzugsfrei einlangend auf dem Konto von B&R zur Zahlung fällig.
C.3. Sonstiges
Der B&R-Life-Cycle steht unter dem Vorbehalt, dass B&R in der Produktion und/oder der Lieferung nicht eingeschränkt ist oder wird. Eine solche Einschränkung kann auf Fälle höherer Gewalt, gerichtliche und/oder behördliche Entscheidungen oder die vorübergehende oder dauernde mangelnde Verfügbarkeit von Produkten bzw. deren Komponenten zurückzuführen sein. Als höhere Gewalt gilt jedes außer- und innerbetriebliche Ereignis bzw. jeder Umstand, das bzw. der mit angemessenen und zumutbaren Mitteln nicht verhinderbar ist. Dazu zählen insbesondere Naturgewalten wie etwa Feuer, Erdbeben, Erdrutsch etc., aber z.B. auch Kriege oder kriegsähnliche Zustände, Revolution, Seuchen, Epidemien, Pandemien, Unruhen, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Stromausfall, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten und ähnliche vergleichbare Umstände. B&R übernimmt weder das Beschaffungsrisiko noch eine Pflicht zur Bevorratung von Produkten bzw. deren Komponenten und/oder sonstiger hierfür allenfalls erforderlicher Ressourcen. Jede Lieferung steht demgemäß unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Belieferung des Lieferanten durch seine Vorlieferanten, insbesondere, dass B&R die Erfüllung ihrer Pflichten im Hinblick auf die Verfügbarkeit von Produkten bzw. deren Komponenten bzw. sonstiger hierfür allenfalls erforderlicher Ressourcen (i) weder aufgrund deren jeweiliger fehlender bzw. beschränkter allgemeiner Verfügbarkeit (ii) noch durch sonstige, von B&R nicht abwendbare Ereignisse, die außerhalb ihres eigenen Geschäftsbetriebes eintreten, dauernd oder vorübergehend unmöglich gemacht, erheblich erschwert, verzögert oder (auch wirtschaftlich) unzumutbar wird. B&R behält sich demgemäß bei Eintritt bzw. Vorliegen der oben genannten Umstände ausdrücklich vor, (i) Fristen und/oder Termine angemessen einseitig zu ändern oder in angemessenem Umfang auszusetzen und/oder (ii) dem Kunden mit verbindlicher Wirkung die Nichterfüllung bzw. die nur teilweise Erfüllung von Lieferverpflichtungen anzuzeigen (Rücktritt, einseitige Vertragsanpassung, einseitige Vertragsauflösung). Aus einer derartigen Änderung bzw. Aussetzung von Fristen und/oder Terminen oder gänzlichen bzw. teilweisen Nichterfüllung von Lieferverpflichtungen kann der Kunde B&R gegenüber keine wie immer gearteten Ansprüche (insbesondere keine Verzugs-, Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- oder Schadenersatzansprüchen) geltend machen.
Der Kunde hat den B&R-Life-Cycle bzw. dessen einzelne Phasen und deren Auswirkungen in eigener Verantwortung zu beachten und zu berücksichtigen. B&R treffen Rechtspflichten in Bezug auf den B&R-Life-Cycle nur insoweit, als B&R diese ausdrücklich übernommen hat. Soweit B&R dies gegenständlich nicht explizit zusagt, treffen B&R in Zusammenhang mit dem B&R-Life-Cycle insbesondere keine Informations-, Prüf- oder Warnpflichten gegenüber dem Kunden.
Die Verwendung von Produkten, die sich in der Phase „Classic“ befinden, für neue Projekte des Kunden erfolgt in dessen alleiniger Verantwortung.
Die Bestimmungen der Liefervereinbarung (Rahmenliefervertrag etc.) bleiben von den gegenständlichen Regelungen zum B&R-Life-Cycle unberührt, soweit hierin keine ausdrückliche Abweichung enthalten ist. Insbesondere das Zustandekommen eines Auftrages, die damit in Zusammenhang stehenden Voraussetzungen, Folgen und Bedingungen sowie die Haftung von B&R richten sich nach den Bestimmungen der Liefervereinbarung (Rahmenliefervertrag etc.). Der gegenständlich beschriebene B&R-Life-Cycle löst keine eigenständigen Lieferpflichten von B&R aus. Dies gilt entsprechend für das Reparatur-Service von B&R.